Führerscheinumtausch: Jahrgänge 1953 bis 1958 sind dran!
Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einem gestaffelten Verfahren nach und nach in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2022. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann appelliert, die Umtauschfristen zu beachten: "Die ersten Führerscheine werden bereits am […]