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Die Grenzpolizei hatte am Freitag am Flughafen Memmingen gleich mehrfach zu tun. Bei Ein- und Ausreisekontrollen stellten die Beamten mehrere Verstöße fest. Unter anderem wurde ein Haftbefehl vollstreckt, ein gefälschtes Flugticket entdeckt und mehrere Überschreitungen der erlaubten Aufenthaltsdauer festgestellt.

Bei der Kontrolle eines ankommenden Fluges aus Chisinau in der Republik Moldau überprüften die Beamten einen 32-jährigen Moldauer. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft vorlag.
Der 32-Jährige konnte die Vollstreckung durch die Zahlung eines vierstelligen Geldbetrags abwenden. Nach Deutschland einreisen durfte er dennoch nicht. Nach Angaben der Grenzpolizei erfüllte er weitere Voraussetzungen für die Einreise als Nicht-EU-Bürger nicht. Unter anderem konnte er seinen Aufenthaltszweck nicht ausreichend darlegen.
Der Mann soll deshalb mit dem nächsten Flug nach Moldau zurückgewiesen werden.
Ebenfalls verweigert wurde die Einreise einem 36 Jahre alten Albaner. Er kam mit einem Flug aus Tirana am Allgäu Airport an und sollte bei der Einreisekontrolle Angaben zu seinem geplanten Aufenthalt machen.
Um zu belegen, dass er Deutschland nach einem Kurzaufenthalt wieder verlassen werde, zeigte er den Beamten ein Rückflugticket. Bei der Überprüfung stellte sich laut Polizei jedoch heraus, dass dieses vollständig gefälscht war.
Die Grenzbeamten verweigerten daraufhin die Einreise. Gegen den 36-Jährigen wird wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt. Außerdem erwartet ihn laut Polizei ein mehrjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot. Er soll nach Albanien zurückgewiesen werden.
Auch bei den Ausreisekontrollen stellten die Beamten mehrere Verstöße fest. Bei einem Flug nach Chisinau wurden zwei moldauische Staatsangehörige im Alter von 30 und 34 Jahren kontrolliert. Beide hatten sich nach Angaben der Polizei deutlich länger als die erlaubten 90 Tage im Schengenraum aufgehalten.
Gegen die Männer wurden Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet. Nach ihrer Ausreise müssen sie zudem mit einer befristeten Einreisesperre rechnen.
Bei der Kontrolle eines Fluges nach Pristina fiel schließlich eine 28-jährige Kosovarin auf, die gemeinsam mit ihrem vier Monate alten Kind ausreisen wollte. Während die Mutter eine Aufenthaltskarte vorlegen konnte, fehlten entsprechende Dokumente für das Baby.
Da sich das Kind bereits länger als drei Monate in Deutschland aufhielt, wurde gegen die Mutter ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Ausreise wurde dennoch gestattet. Bei einer erneuten Einreise nach Deutschland könnten Mutter und Kind jedoch abgewiesen werden, falls weiterhin die notwendigen Dokumente für das Kind fehlen.
Geschrieben von: Redaktion
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