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Bei Kontrollen am Allgäu Airport wurden illegale Aufenthalte und versuchte Einreisen ohne gültige Dokumente festgestellt. Die Grenzpolizei stellte bei zwei Personen Unstimmigkeiten fest.
Im Rahmen der Ausreisekontrolle wurde eine 59-jährige Frau festgestellt, die sich seit insgesamt 618 Tagen illegal in Deutschland aufgehalten hatte. Gegen die georgische Staatsangehörige wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Nach den polizeilichen Maßnahmen durfte sie in ihr Heimatland ausreisen.
Nur kurze Zeit später wurde bei der Ausreise nach Serbien ein 31-jähriger Mann überprüft. Auch er hatte sich illegal in Deutschland aufgehalten, da seine Aufenthaltserlaubnis für Frankreich nicht mehr gültig war, und die zulässige Aufenthaltszeit im Bundesgebiet überschritten hatte. Ihm droht ebenfalls ein Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz. Dennoch konnte er seinen Flug erreichen und die Ausreise wurde ihm gestattet.
Im Rahmen der Einreisekontrolle des Fluges aus Tirana wurde ein 43-jähriger Albaner überprüft, der plante, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufzunehmen. Da er jedoch die erforderlichen Grenzübertrittsdokumente nicht vorweisen konnte, wurde ihm die Einreise verweigert. Auch er musste mit dem nächsten Flug nach Albanien zurückreisen.
Geschrieben von: Christoph Fiebig
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