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Das Hochwasser im Unterallgäu hat zu Verunreinigungen in mehreren Wasserversorgungen geführt. Das Gesundheitsamt des Unterallgäuer Landratsamts hat in Trinkwasserproben coliforme Keime entdeckt. Daher wurde eine Abkochanordnung erlassen: Trinkwasser muss vor dem Verzehr abgekocht werden. Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden von ihren Wasserversorgern oder Gemeinden informiert.
Eine Übersicht über die betroffenen Gemeinden und Ortsteile finden Sie auf der Webseite des Landratsamts, www.unterallgaeu.de/hochwasser. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.
Aktuell gilt eine amtliche Abkochanordnung für:
Für folgende Gemeinden/Ortsteile wird das Abkochen des Trinkwassers empfohlen:
In allen anderen Orten und Ortsteilen im Unterallgäu, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, kann das Trinkwasser derzeit uneingeschränkt genutzt werden.
Geschrieben von: Anton Bier