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Die Polizei hat am Freitag bei Poser- und Tuner-Kontrollen in Memmingen und Holzgünz mehrere unzulässige Fahrzeugumbauten festgestellt.

Am 30.10.2026 führte die Kontrollgruppe Poser/Tuner des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West verstärkt Fahrzeugkontrollen im Bereich der Polizeiinspektion Memmingen durch. Dabei fiel bereits gegen 15:30 Uhr ein 29-Jähriger auf, der mit wiederholtem Knallen der Abgasanlage auf sich aufmerksam machte. In der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten mehrere unzulässige technische Veränderungen fest, darunter auch eine Manipulation der Abgasreinigungsanlage, die wiederum zu einem zu lauten Standgeräusch führte. Das Fahrzeug wurde daraufhin sichergestellt und wird nun einem Gutachter vorgeführt. Neben der erloschenen Betriebserlaubnis erwartet den Fahrer auch wegen seiner Fahrweise ein Bußgeld im mittleren dreistelligen Bereich. Zudem muss er die Kosten für den beauftragten Gutachter übernehmen.
Gegen 19:00 Uhr stellten die Beamten ein Fahrzeug im Bereich Holzgünz fest, welches durch eine deutlich zu laute Abgasanlage auffiel. Die Kontrolle ergab, dass das Standgeräusch mehr als doppelt so laut war wie zugelassen. Zudem waren zahlreiche sicherheitsrelevante Umbauten wie u.a. an der Bremsanlage des Fahrzeugs vorgenommen worden, ohne dass hierfür eine erforderliche technische Untersuchung vorgenommen wurde. Auch dieses Fahrzeug wurde sichergestellt. Den 23-jährige Fahrzeugführer erwartet nun auch ein Bußgeld im mittleren dreistelligen Bereich, sowie die Begleichung der Gutachterkosten.
Gegen 20:00 Uhr wurde im Stadtbereich Memmingen ein optisch auffällig verändertes Fahrzeug einer Kontrolle unterzogen. Hier waren zahlreiche Umbauten vorgenommen worden, die jedoch nahezu alle ordnungsgemäß überprüft und eingetragen wurden. Lediglich bei einem Bauteil im Motorbereich fehlte eine ordnungsgemäße Begutachtung, die dann letztlich auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führte. Im Gegensatz zu den Fahrzeugen der beiden Vorgänger konnte der Umbau beim Pkw des 37-jährigen Fahrers vor Ort dokumentiert werden und eine Sicherstellung war nicht notwendig. Der Betroffene durfte mit dem Fahrzeug nach der Kontrolle auf direktem Wege nach Hause fahren. Das zu erwartende Bußgeld bewegt sich im oberen zweistelligen Bereich. In allen drei Fällen wird die zuständige Zulassungsstelle über die erwähnten Feststellungen in Kenntnis gesetzt. (APS Memmingen)
Geschrieben von: se
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