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Politik

Geplante Zuckerabgabe: FZ Getränke Roßhaupten warnt vor Mehrkosten und Bürokratie

today12. August 2026

Hintergrund
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Die geplante Abgabe auf zuckergesüßte Getränke sorgt bei FZ Getränke in Roßhaupten für Kritik. Bei einem Unternehmensbesuch hat sich der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) mit den Geschäftsführern Franz-Karl Zimmermann jun., Christoph und Corina Zimmermann über die möglichen Folgen der geplanten Regelung ausgetauscht.

Stephan Stracke im Gespräch mit Franz-Karl Zimmermann jun., Christoph und Corina Zimmermann von FZ Getränke in Roßhaupten. Bildquelle: Abgeordnetenbüro/Andrea Friebel

Mit der Abgabe will die Bundesregierung Anreize schaffen, den Zuckergehalt in Getränken zu reduzieren. Gleichzeitig sollen zusätzliche Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung erzielt werden. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet nach bisherigen Angaben mit rund 650 Millionen Euro pro Jahr. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang allerdings noch nicht vor.

Besonders kritisch sieht FZ Getränke die bislang fehlende Planungssicherheit. Nach den bisher bekannten Plänen soll sich die Höhe der Abgabe nach dem Zuckergehalt richten. Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter sollen abgabenfrei bleiben. Zwischen fünf und acht Gramm wären demnach 26 Cent pro Liter vorgesehen, ab acht Gramm 32 Cent pro Liter.

Die Geschäftsführer warnen jedoch davor, eine solche Regelung zu schnell einzuführen. Produktionsabläufe, Rezepturen, Etiketten, Warenwirtschaft und Lieferverträge könnten nicht innerhalb weniger Monate angepasst werden. Auch eine von der Bundesregierung herangezogene Finanzkommission empfiehlt demnach eine Übergangsfrist von zwölf Monaten zwischen Gesetzesbeschluss und Inkrafttreten.

Stracke betonte, gesundheitspolitische Ziele müssten ernst genommen werden. Gleichzeitig müsse aber darauf geachtet werden, welche Folgen neue Vorgaben für mittelständische Unternehmen hätten. Eine mögliche Abgabe dürfe in der betrieblichen Praxis nicht zu einem zusätzlichen Bürokratieaufwand führen.

Auch die konkrete Umsetzung der Abgabe ist aus Sicht von FZ Getränke noch mit zahlreichen offenen Fragen verbunden. So könnte auf Getränkelager ein erheblicher zusätzlicher Dokumentations- und Nachweisaufwand zukommen. Die Geschäftsführer stellen zudem die Frage, ob die Zollverwaltung personell überhaupt ausreichend ausgestattet wäre, um die Regelungen flächendeckend zu kontrollieren.

Unklar sei außerdem, welche Produkte letztlich genau von der Abgabe betroffen wären. Dazu zählen unter anderem die Frage nach Zuckerersatzstoffen sowie die Behandlung von Sirupen, die erst in Gastronomie und Hotellerie mit Wasser gemischt werden. Auch bei Fruchtsäften gebe es noch Klärungsbedarf.

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen die geplante Abgabe haben könnte, verdeutlichten die Geschäftsführer anhand der eigenen Produkte. Je nach Zuckergehalt könnten für eine Getränkekiste zusätzliche Kosten von 2,80 beziehungsweise 3,20 Euro netto entstehen. Einschließlich Handelsspanne und Mehrwertsteuer könnte der Verkaufspreis dadurch um rund fünf Euro pro Kiste steigen.

FZ Getränke sieht darin eine erhebliche Belastung für mittelständische und familiengeführte Hersteller. Nach Einschätzung des Unternehmens könnten zudem Getränke, die mit Zuckerersatzstoffen gesüßt werden, gegenüber klassischen zuckerhaltigen Limonaden einen Wettbewerbsvorteil erhalten.

Bundesweit gehören nach Angaben der Branchenverbände rund 2.400 überwiegend mittelständische Unternehmen zur Erfrischungsgetränkewirtschaft. Zusätzliche Kosten und bürokratische Vorgaben könnten kleinere Betriebe stärker treffen als große Marktteilnehmer. FZ Getränke befürchtet deshalb weitere Wettbewerbsnachteile für den Mittelstand.

Für das Unternehmen aus Roßhaupten spielt außerdem die Lage im grenznahen Allgäu eine Rolle. Höhere Preise könnten dazu führen, dass Verbraucher ihre Getränke häufiger im benachbarten Österreich einkaufen. Das könnte neben den regionalen Herstellern auch den heimischen Getränkefachhandel treffen.

Stracke kündigte an, die Erfahrungen und Bedenken aus dem Gespräch in die weiteren Beratungen in Berlin einzubringen. Vor einer möglichen Einführung müssten die offenen Fragen geklärt und die Auswirkungen auf Unternehmen, Verbraucher und Grenzregionen sorgfältig geprüft werden.

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Geschrieben von: Leon Dauter

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