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Wirtschaft

Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen in Kaufbeuren

today17. Dezember 2024 32

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Die Stadt Kaufbeuren erinnert gemäß der weiterhin gültigen Allgemeinverfügung daran, dass an Silvester und am Neujahrstag das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II im gesamten Altstadtbereich untersagt ist. Unter diese Kategorie fallen Kleinfeuerwerke wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien.

Foto: Pixabay

Die Stadt Kaufbeuren bittet auch in diesem Jahr darum, die Beeinträchtigung von Mensch, Tier und Natur möglichst gering zu halten. Es wird darum gebeten, bei der Nutzung von pyrotechnischen Gegenständen Rücksicht auf die Anwohnerinnen und Anwohner zu nehmen und einen Abstand zu Gehölzen, dem Pferdehof Oberbeuren sowie dem Kronenberg zu wahren.

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Written by: pk

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