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Polizei

Schleierfahndung der Grenzpolizei: Haftbefehle und Rückweisungen am Allgäu Airport

today17. August 2024

Hintergrund
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Die Grenzpolizei führte im Laufe der Woche am Allgäu Airport umfassende Schleierfahndungskontrollen durch, bei denen mehrere relevante Vorfälle aufgedeckt wurden.

Zunächst wurde eine 44-Jährige kontrolliert, die gerade mit einem Flug aus Rumänien angekommen war. Gegen sie lag ein Haftbefehl der Justiz in Berlin wegen Steuerhinterziehung vor. Die Frau konnte jedoch eine drohende Haftstrafe durch die Zahlung von 393 Euro abwenden und wurde anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt.

Zudem überprüfte die Grenzpolizei einen 34-jährigen Rumänen im Flughafenterminal. Auch gegen ihn bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Er konnte seine Verhaftung durch die Zahlung von 381 Euro abwenden.

Des Weiteren stellte die Grenzpolizei an einem Tag mehrere Personen mit illegalem Aufenthalt fest. Ein 41-jähriger Mann aus der Republik Moldau, der ohne die erforderlichen Genehmigungen in Deutschland arbeitete, wird nun wegen illegalem Aufenthalt zur Anzeige gebracht. Gegen ihn werden aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet.

Ein 23-jähriger Mann, der nach Pristina im Kosovo ausreisen wollte, überschritt seine zulässige Aufenthaltszeit um 13 Tage und musste eine Sicherheitsleistung von 181 Euro zahlen, um seinen Heimflug antreten zu können.

Ein weiterer kosovarischer Staatsangehöriger, der ohne Pass und Aufenthaltstitel ins Bundesgebiet einreiste, wurde ebenfalls von der Grenzpolizei festgenommen. Gegen den 25-Jährigen wurde ein Strafverfahren aufgrund seines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.

Drei weitere Personen wurden bei Einreisekontrollen zurückgewiesen. Ein 49-jähriger Mann aus Saudi-Arabien verfügte über kein gültiges Visum für die Einreise nach Deutschland und wurde mit dem nächsten Flug nach Bosnien abgeschoben. Ähnliches widerfuhr einem 26-jährigen Mann aus Albanien und einem 45-jährigen Georgier, die beide die erforderlichen Dokumente für eine Arbeitsaufnahme nicht vorlegen konnten und ebenfalls zurückgeschickt wurden.

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Geschrieben von: Christoph Fiebig

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