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Am Montag entdeckten Beamte der Grenzpolizeigruppe Memmingen bei Ausreisekontrollen nach Georgien mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. Drei georgische Staatsbürger, ein 34-Jähriger, ein 43-Jähriger sowie eine 70-Jährige, hatten ihre zulässige Aufenthaltsdauer im Schengenraum überschritten. Die Dauer der Überschreitungen variierte von knapp 50 Tagen bis zu über 550 Tagen. Gegen alle drei Personen wurden Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Nach Hinterlegung von Sicherheitsleistungen im dreistelligen Bereich konnten sie ihre Rückflüge in ihre Heimatländer antreten.
Zusätzlich verweigerten die Grenzbeamten zwei weiteren Personen die Einreise nach Deutschland. Ein 40-jähriger Georgier, gegen den ein rechtskräftiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für alle Schengen-Staaten bestand, wurde in sein Heimatland zurückgewiesen. Ein 38-jähriger Serbe, der ebenfalls nach Deutschland einreisen wollte, hatte seine zulässige Aufenthaltsdauer aufgrund vorheriger Aufenthalte überschritten und wurde ebenfalls zurückgewiesen. Gegen beide Personen werden Strafverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise geführt.
Geschrieben von: Bernd Krause
Aufenthaltsgesetz Flughafen Memmingerberg Verstöße