Statt in den Urlaub nach Portugal zu fliegen, landete ein 36-jähriger Mann aus Pakistan in Polizeigewahrsam. Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen kontrollierten ihn im Rahmen einer Schleierfahndungskontrolle am Flughafen Memmingen – mit unerwartetem Ergebnis. Gegen den Mann lag ein offener Untersuchungshaftbefehl vor.

Der Haftbefehl wurde von einer bayerischen Staatsanwaltschaft wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel erlassen. Die Beamten nahmen den Mann noch vor seinem geplanten Abflug nach Faro fest. Statt ins sonnige Portugal geht es für ihn nun vorerst vor den Richter.
Die Entscheidung über den weiteren Verlauf des Haftverfahrens liegt nun beim zuständigen Gericht. Der 36-Jährige wird heute dem Richter vorgeführt, der über den Fortbestand des Haftbefehls entscheidet. Sollte der Haftbefehl aufrechterhalten werden, bleibt der Mann vorerst in Untersuchungshaft – seine Reisepläne sind damit auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.