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Wegen des Verdachts der "sexuellen Grenzüberschreitung" erfolgt ein Strafprozess gegen einen freigestellten Pfarrer aus Memmingen. Das gab das Bistum Augsburg bekannt.
Mit Schreiben vom 27. Januar 2022 hat die Kongregation für die Glaubenslehre (Rom/Vatikan) den Bischof von Augsburg bevollmächtigt, im Namen und Auftrag derselben Kongregation für die Glaubenslehre gegen einen wegen des Verdachts sexueller Grenzüberschreitungen freigestellten Geistlichen aus Memmingen (Bistum Augsburg) einen kirchlichen Strafprozess auf dem Gerichtsweg in erster Instanz durchzuführen.
Kraft seiner ordentlichen Vollmacht könne der Bischof von Augsburg – so die Kongregation für die Glaubenslehre – das Gerichtspersonal außerhalb seines Diözesangerichts beauftragen. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Stelle muss neu besetzt werden
Aufgrund der zu erwartenden langen Dauer des kirchlichen Strafprozesses beabsichtigt der Bischof von Augsburg, die Leitung der Pfarreiengemeinschaft Memmingen zum 01. September 2022 neu zu besetzen.
Geschrieben von: Redaktion