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Auch im Unterallgäu ist die Omikron-Welle voll angekommen. Allein in den vergangenen sieben Tage wurden dem Gesundheitsamt fast 2000 positive PCR-Tests gemeldet, die 7-Tage-Inzidenz lag laut Robert-Koch-Institut am Montag bei 1318,4. „Wir appellieren noch einmal an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen: Testen Sie sich bei Symptomen regelmäßig und isolieren Sie sich bei einem positiven Ergebnis sofort“, betont der organisatorische Leiter des Gesundheitsamts, Stefan Drexel. Wegen der Masse an Fällen sei eine Kontaktpersonen-Nachverfolgung seit dem Wochenende auch an Schulen und Kindergärten nicht mehr möglich.
Der Fokus des Gesundheitsamts liege nun voll auf Einrichtungen mit vulnerablen Personen wie Senioreneinrichtungen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Krankenhäuser. Dieses Vorgehen hat die Regierung von Schwaben allen schwäbischen Gesundheitsämtern empfohlen.
Die neuen Quarantäne-Regeln für Kontaktpersonen in Kindertagesstätten und Schulen auf einen Blick:
· Bei einem positiven Selbst- oder Schnelltest ist die betroffene Person dazu verpflichtet, einen PCR-Test machen zu lassen. Die Übersichtskarte unter www.unterallgaeu.de/corona zeigt, wo ein kostenloser PCR-Test unter Vorlage des positiven Selbst- oder Schnelltests möglich ist. Wichtig ist beim PCR-Test die Angabe von Handynummer oder E-Mail-Adresse.
· Ist auch der PCR-Test positiv, muss die gesamte Klasse oder Kindergartengruppe an den darauffolgenden fünf Schul- beziehungsweise Betreuungstagen täglich mittels Selbsttest getestet werden. Dies ist auch unabhängig von der Schulart.
· Für Kindertagesstätten gilt: Sind innerhalb von sieben Tagen nach einem positiven PCR-Ergebnis in einer Gruppe mehr als 20 Prozent der Kinder und der Erzieherinnen und Erzieher PCR-positiv getestet, wird eine Quarantäne für die gesamte Gruppe angeordnet. Die Gruppenquarantäne dauert zehn Tage ab dem Tag, an dem mehr als 20 Prozent positiv getestet wurden. Sie kann für Kinder auf fünf Tage verkürzt werden, wenn keine Corona-typischen Krankheitsanzeichen auftreten und ein an Tag 5 durchgeführter offizieller Antigen-Schnelltest negativ war. Für Mitarbeitende ist die Verkürzung auf sieben Tage möglich. Auch vollständig geimpfte und genesene Kinder und Mitarbeitende dürfen nicht in die Kindertageseinrichtung kommen. Die Gruppenquarantäne gilt auch im privaten Umfeld – außer für Personen, die von der Quarantänepflicht ausgenommen sind.
· Für alle Schulen gilt: Sobald in einer Klasse innerhalb von sieben Tagen nach einem positiven PCR-Test 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler PCR-positiv getestet worden sind, empfiehlt das Gesundheitsamt für die nächsten zehn Tage Distanzunterricht. Die Entscheidung darüber trifft die Schule. Das Gesundheitsamt empfiehlt dringend, in diesem Fall auch die Kontakte im privaten Umfeld auf das absolut Nötigste zu reduzieren.
Geschrieben von: Redaktion