Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellt klar: „Der Helferführerschein gilt auch für Sanitäts- und Betreuungsdienste“
„Der Helferführerschein gilt auch für Sanitäts- und Betreuungsdienste, wenn die jeweiligen Einsatzkräfte ehrenamtlich tätig sind.“ Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute klargestellt. Hierbei komme es nicht darauf an, ob ...