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Buchloe: Information zur Räum- und Streupflicht

today20. Januar 2021 12

Hintergrund
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Vollzug der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter in der Stadt Buchloe Im öffentlichen Interesse und um Rechtsunklarheiten zu beseitigen, weist die Verwaltungsgemeinschaft Buchloe darauf hin, dass die nach der bestehenden Verordnung über die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zuständigen Sicherungspflichtigen die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehbahnen bei Schnee, Schneeglätte oder Glatteis unaufgefordert und auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten haben.

Die Sicherungsflächen sind an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee, Reif und Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Fußgängerüberwege, Hydranten, Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte sind bei der Räumung freizuhalten. Die Stadt Buchloe bittet diese Verhaltensregeln zu beachten. Innerhalb der Stadt Buchloe stehen den Bürgerinnen und Bürgern knapp 100 Streukästen zur Verfügung. Für Rückfragen steht Ihnen d

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Geschrieben von: Redaktion

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