AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top-Hörer:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Aktuelles

Organspende: Warum eine Entscheidung zu Lebzeiten wichtig ist

today18. August 2026

Hintergrund
share close
AD

Stephan Stracke hat sich am Klinikum Kaufbeuren über Organspende und die mögliche Widerspruchslösung informiert. Entscheidend sei, dass jeder seine Haltung zu Lebzeiten festhält, um Angehörige im Ernstfall zu entlasten.

Stephan Stracke im Gespräch mit Dr. Hildegard Kees-Kautzky, Transplantationsbeauftragte am Klinikum Kaufbeuren.
Bildquelle: Abgeordnetenbüro/Andrea Friebel

Der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke hat sich bei der Transplantationsbeauftragten am Klinikum Kaufbeuren, Dr. Hildegard Kees-Kautzky, über die medizinische Praxis der Organspende und die aktuelle Debatte um eine mögliche Widerspruchslösung informiert.

In Deutschland haben 2025 insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod Organe gespendet – so viele wie seit 2012 nicht mehr. Gleichzeitig warteten rund 8.200 schwer kranke Menschen auf ein Spenderorgan. 633 Patienten starben im vergangenen Jahr, bevor ein passendes Organ zur Verfügung stand.

Kees-Kautzky erklärte Stracke die Voraussetzungen für eine postmortale Organspende. In Deutschland muss der irreversible Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen zweifelsfrei festgestellt werden. Zwei entsprechend qualifizierte Ärzte müssen den Hirntod unabhängig voneinander feststellen. Sie dürfen außerdem weder an der Organentnahme noch an der Transplantation beteiligt sein.

Eine große Hürde ist laut Kees-Kautzky jedoch die notwendige Zustimmung zur Organspende. Liegt keine dokumentierte Entscheidung des Verstorbenen vor, müssen die Angehörigen dessen mutmaßlichen Willen ermitteln. Das sei für Familien in einer ohnehin belastenden Situation besonders schwierig. Am Klinikum Kaufbeuren scheitere nach ihren Angaben in etwa der Hälfte der potenziellen Organspendefälle die Spende an dieser fehlenden Zustimmung.

Genau hier setzt die politische Debatte über eine Widerspruchslösung an. Eine fraktionsübergreifende Initiative im Bundestag schlägt vor, dass grundsätzlich jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch als möglicher Organspender gilt, sofern er zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Befürworter erwarten dadurch mehr Organspenden, Kritiker sehen darin einen Eingriff in die Grundrechte.

Nach Einschätzung von Kees-Kautzky könnte sich die Zahl der Spender am Klinikum Kaufbeuren bei einer solchen Regelung etwa verdoppeln. Grundlage dafür sei unter anderem eine repräsentative Umfrage aus dem Jahr 2025, nach der 85 Prozent der Befragten einer Organspende grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Den bestehenden Organmangel würde auch eine Widerspruchslösung allerdings nicht vollständig beseitigen.

Stracke betonte, dass unabhängig von der politischen Entscheidung jeder Mensch seine persönliche Haltung zur Organspende frühzeitig festhalten sollte. Möglich ist das unter anderem im Organspende-Register, mit einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Wer sich zu Lebzeiten entscheidet, entlastet damit auch seine Angehörigen, die im Ernstfall nicht selbst über den mutmaßlichen Willen entscheiden müssen.

AD

Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

Rate it
AD
AD
AD
AD