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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Am Donnerstagmorgen, während einer regulären Ausreisekontrolle am Flughafen Memmingen, wurden ein Mann und sein zehnjähriger Sohn auf dem Weg zu einem Flug nach Pristina im Kosovo von den Beamten der Grenzpolizei angetroffen. Da in Baden-Württemberg zu diesem Zeitpunkt noch keine Ferien sind, fragten die Beamten den Vater nach dem Grund der Reise.
Der Mann erklärte, seinen Sohn krankgemeldet zu haben, um den frühen Urlaub anzutreten. Eine daraufhin durchgeführte Rücksprache mit der zuständigen Schule ergab jedoch, dass keine Schulbefreiung für den Zehnjährigen erteilt worden war. Es stellte sich heraus, dass der Junge lediglich krankgemeldet war und die Reise nicht aus schulrechtlichen Gründen genehmigt wurde.
Aufgrund dieses Verstoßes gegen die Schulpflicht muss der Vater nun mit einer Anzeige rechnen. Trotz der rechtlichen Klärung konnte die Familie ihren Flug nach Pristina wie geplant fortsetzen.
Geschrieben von: pk
Memmingerberg Polizei Schulpflichtverstoß