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Im Prozess gegen zwei Landwirte aus Bad Grönenbach wegen des zahlreicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wird in Kürze das Urteil verkündet. Am heutigen Mittwoch beginnt um 9:30 Uhr der voraussichtlich letzte Verhandlungstag. Das Urteil fällt entweder heute oder am Dienstag nächste Woche.
Seit Mitte September stehen zwei Landwirte, Vater und Sohn, aus Bad Grönenbach vor dem Landgericht Memmingen. Den 68 und 25 Jahre alten Johann Baptist H. und Florian H. werden unter anderem zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Last gelegt. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Die Angeklagten unterhielten im Tatzeitraum zwischen Juli und November 2019 Milchviehbetriebe in Bad Grönenbach, Dietmannsried und Kempten. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen Rinder nicht ausreichend versorgt zu haben, sodass diese verwahrlosten, erkrankten und letztendlich, da sie auch nicht die erforderliche tierärztliche Behandlung erhielten, im Rahmen der Kontrollen der Hofstellen teilweise notgetötet werden mussten. Die Tatvorwürfe betreffen insgesamt 54 Kühe und Kälber.
Das Urteil fällt entweder noch am heutigen Verhandlungstag oder am Dienstag nächste Woche.
Geschrieben von: Redaktion