AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Panorama

Klinikum Memmingen lockert ab Montag Besuchsregelungen

today17. März 2022 22

Hintergrund
share close
AD

Gute Nachricht für Patienten und ihre Angehörigen: Die Besuchseinschränkung am Klinikum Memmingen aufgrund der Corona-Pandemie wird ab dem kommenden Montag, 21. März 2022, wieder gelockert.

Besuche im Klinikum Memmingen sind dann nachmittags zwischen 14:00 und 19:00 Uhr wieder möglich. Hierbei gilt eine 1-1-1-Regelung – das bedeutet: Ein Patient darf pro Tag einen Besucher für eine Stunde empfangen.

Das Klinikum bittet darum, den geplanten Besuch im Vorfeld mit den Angehörigen abzusprechen.

Zum Schutz der Patienten und zur Sicherstellung der Versorgung der Patienten durch das Klinikpersonal gelten dabei die allgemeinen Zugangsregeln für vulnerable Bereiche. Das bedeutet:

  • Die Besucher müssen gesund sein.
  • Eine FFP2-Maske muss mitgebracht und permanent getragen werden.
  • Bei der Eingangskontrolle müssen eine Selbstauskunft und ein aktuelles negatives Testergebnis vorgelegt werden.

Als getestet gilt, wer ein negatives Testzertifikat vorlegen kann (AG-Schnelltest nicht älter als 24 Std., PCR-Test nicht älter als 48 Std.). Dies gilt unabhängig vom 2G-Status.  Zur Identifikation ist ein Ausweis erforderlich.

Die Klinikleitung freut sich, aufgrund der allgemeinen Lockerungen Besuche wieder zulassen zu können, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass aufgrund der hohen Infektionszahlen Einschränkungen bei der Dauer und der Anzahl der Besuche gemacht werden müssen.

Nicht an die neuen Besuchszeiten gebunden sind:

  • Besuche von Patienten am Ende ihres Lebens
  • Begleitung bei Geburten
  • Ein Elternteil bei minderjährigen Patienten
  • Patienten, bei denen aufgrund einer entsprechenden Erkrankung (wie z. B. Demenz oder eine psychische Erkrankung) eine Kommunikation erschwert oder nicht möglich ist
AD

Geschrieben von: Redaktion

Rate it
AD
AD
AD
AD
0%