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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Ein Schleuser-Duo auf der Anklagebank, eine umfangreiche Beweislage und eine Verständigung über das Strafmaß mit vollumfänglichen Geständnissen führten nun zu mehrjährigen Haftstrafen. Die Frau und der Mann haben vor Gericht zugegeben, gemeinsam mit weiteren Tätern in mindestens sechs Fällen die Schleusung von Menschen über die Balkanroute bis in die Schengenstaaten organisiert und in zwei Fällen auch selbst nach Deutschland durchgeführt zu haben.
Bereits im April 2021 waren die 50-jährige türkische Staatsangehörige und ihr Lebensgefährte, ein 46-jähriger türkischer Staatsangehöriger, in dem durch die Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) zur Bekämpfung der internationalen Schleuserkriminalität in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Stuttgart geführten Ermittlungsverfahren nach umfangreichen verdeckten Maßnahmen in einem Großeinsatz an ihrem Wohnsitz in Schwäbisch-Gmünd festgenommen worden.
Nach Ende der Ermittlungsarbeit legte die Staatsanwaltschaft Kempten den beiden folgendes zur Last: Sie sollen sich spätestens Ende 2018 mit weiteren, insbesondere in der Türkei und Italien ansässigen, Tätern zusammengeschlossen haban, um fortgesetzt Schleusungen von unerlaubt einreisenden Ausländern von der Türkei in den Schengenraum, zumeist nach Italien und in der Mehrzahl der Fälle auch weiter bis nach Deutschland, durchzuführen. Die Angeschuldigten und die übrigen Bandenmitglieder handelten hierbei in der Absicht, sich durch vierstellige Schleuserlöhne pro geschleuste Person eine Einnahmequelle von erheblichem Umfang zu verschaffen.
Eine der insgesamt sechs Schleusungsfahrten führte im Juli 2019 über den Grenzübergang Lindau, eine weitere im August 2020 über den Grenztunnel Füssen. Insgesamt wurden rund 15 Personen geschleust. Die Schleusungen verliefen regelmäßig unter Einschaltung weiterer Mittelsmänner über die sogenannte Balkanroute. Von Italien wurden die Geschleusten insbesondere von den beiden Angeschuldigten abgeholt und überwiegend nach Deutschland verbracht.
Die Verhandlung begann Anfang Mai. Die Angeklagten befanden sich seit Anfang des Jahres 2022 in Untersuchungshaft. Aufgrund der erdrückenden Beweislage gaben die Rechtsanwälte der Angeklagten schon zu Verhandlungsbeginn zu verstehen, dass ihre Mandanten grundsätzlich zu Geständnissen bereit wären. Nach mehreren Verständigungsgesprächen kam es zu einer Verfahrensabsprache über das zu erwartende Strafmaß. Bereits am zweiten Prozesstag konnte der Vorsitzende das Urteil der Strafkammer verkünden. Die Angeklagten wurden wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in drei Fällen sowie des Einschleusens von Ausländern in zwei Fällen jeweils zu einer Haftstrafe von 2 Jahren 9 Monaten verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von Schleuserlöhnen in Höhe von insgesamt 6.300 € angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig
Geschrieben von: Redaktion