AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Polizei

Hund greift Mutter und Kind in Memmingerberg an – Polizei ermittelt gegen Halter

today17. September 2024

Hintergrund
share close
AD

Am Dienstag, den 10. September 2024, ereignete sich in einer Wohnsiedlung in Memmingerberg ein dramatischer Vorfall: Eine 28-jährige Mutter und ihr dreijähriger Sohn wurden von einem Hund angegriffen und gebissen. Die Frau war gegen 19.30 Uhr mit ihrem kleinen Kind spazieren, als plötzlich ein Hund aus einem geparkten Auto sprang und beide attackierte.

Foto: pixabay

Laut den Angaben der Polizei biss der Hund zunächst den dreijährigen Jungen in den Unterschenkel, bevor er sich auf die Mutter stürzte und ihr in das rechte Bein biss. Beide Opfer erlitten dabei schmerzhafte Verletzungen. Der Halter des Hundes, der sich in der Nähe befand, konnte das aggressive Tier schließlich beruhigen und von den weiteren Angriffen abhalten.

Die alarmierten Rettungskräfte versorgten die Verletzungen von Mutter und Kind vor Ort. Anschließend wurden beide zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Über den genauen Zustand der beiden Geschädigten liegen derzeit keine detaillierten Informationen vor, jedoch scheint keiner der beiden lebensgefährlich verletzt worden zu sein.

Die Polizei hat die Ermittlungen gegen den Hundehalter aufgenommen. Ihm wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Eine zentrale Frage der Untersuchung ist, inwieweit der Halter seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, indem er das Tier unkontrolliert aus dem Auto springen ließ. Solche Vorfälle können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen, insbesondere die Frage nach Schmerzensgeld für die Opfer.

Darüber hinaus prüfen die zuständigen Behörden, ob ein Tierhalteverbot gegen den Hundehalter verhängt wird oder ob der Hund einer Wesensprüfung unterzogen werden muss. Diese Maßnahme wird dann angeordnet, wenn der Verdacht besteht, dass ein Tier aufgrund seines Verhaltens eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Dabei spielen Faktoren wie die Schwere der Verletzungen sowie eventuelle frühere Vorfälle eine Rolle.

Der Vorfall hat in der Nachbarschaft große Bestürzung ausgelöst. Vor allem die Tatsache, dass der Hund ohne Vorwarnung aus dem Auto sprang und sowohl ein Kind als auch seine Mutter verletzte, sorgt für Unsicherheit und Diskussionen über die Verantwortung von Tierhaltern.

Die weiteren Ermittlungen der Polizei werden zeigen, welche Maßnahmen gegen den Halter ergriffen werden und ob der Hund dauerhaft eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt.

AD

Geschrieben von: Bernd Krause

Rate it
AD
AD
AD
AD
0%