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Ein 80-jähriger ehemaliger Vertretungsarzt ist vom Amtsgericht Kaufbeuren wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses verurteilt worden. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts noch nicht rechtskräftig.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, eine Patientin während einer Behandlung in einer gynäkologischen Praxis in Kaufbeuren sexuell missbraucht zu haben. Laut Anklage soll die Frau wegen Beschwerden beim Wasserlassen einen Termin vereinbart haben. Die Behandlung wurde demnach durch den Angeklagten als Vertretungsarzt durchgeführt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte während der Untersuchung seine Stellung als Arzt ausgenutzt und sexuelle Handlungen vorgenommen habe. Zudem soll es während der Behandlung zu unangemessenen Äußerungen gegenüber der Patientin gekommen sein.
Nach dem Urteil wurde der Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem wurde ihm die Ausübung des Arztberufs dauerhaft untersagt.
Zusätzlich muss der Verurteilte der Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Das Gericht stellte außerdem fest, dass er für weitere künftig entstehende Schäden aus der Tat haften muss.
Der Angeklagte hat laut Urteil die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Neben- und Adhäsionsklägerin zu tragen.
Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu gericht Prozess vergewaltigung