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Am vergangenen Wochenende hat die Grenzpolizeigruppe Memmingen bei Ausreisekontrollen mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. Betroffen waren drei Reisende, die ihre zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengenraum überschritten hatten.
Die Fälle betrafen einen 31-jährigen Mann und eine 60-jährige Frau, beide albanischer Staatsangehörigkeit, sowie einen 42-jährigen Mann aus der Türkei. Gegen alle drei Personen wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Hinterlegung von Sicherheitsleistungen konnten die Reisenden ihre geplanten Flüge antreten.
Zusätzlich verweigerte die Polizei einem 31-jährigen Mann aus Bosnien die Einreise nach Deutschland. Der Mann war bereits in der Vergangenheit wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme polizeilich aufgefallen. Erst wenige Tage zuvor war er bei seiner Ausreise eindringlich darauf hingewiesen worden, dass er für eine erneute Einreise nach Deutschland einen entsprechenden Aufenthaltstitel benötigt. Da er bei der Kontrolle keinen solchen Aufenthaltstitel vorweisen konnte, wurde ihm die Einreise verweigert und er wurde mit dem nächstmöglichen Flug zurückgeschickt.
Geschrieben von: Anton Bier
Ausweiskontrolle Flughafen Memmingerberg Polizei