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Aktuelles

Gericht weist Eilantrag gegen Skipisten-Ausbau am Fellhorn ab

today9. Juni 2026

Hintergrund
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Der geplante Ausbau einer Skipiste am Fellhorn im Allgäu kann vorerst weitergehen. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einen Eilantrag des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz (LBV) gegen die Baumaßnahmen abgelehnt.

Im Fellhorngebiet bei Oberstdorf im Allgäu / Foto: Pixabay

Die Umweltschützer hatten den Ausbau der Pistenflächen sowie den Bau der Bierenwangabfahrt kritisch gesehen und insbesondere vor Auswirkungen auf das stark gefährdete Birkhuhn gewarnt. Nach Ansicht des LBV drohe dem seltenen Vogel sogar das Aussterben in dem Gebiet.

Das Gericht sah jedoch keine rechtlichen Gründe für einen Baustopp. Die Genehmigung der Maßnahmen sei voraussichtlich rechtmäßig, insbesondere stünden keine Belange des Boden- oder Naturschutzes entgegen. Auch Verstöße gegen Vorgaben der Alpenkonvention sowie des Habitat- und Artenschutzes wurden verneint.

Neben dem Pistenbau ist auch der umstrittene Neubau der Scheidtobelbahn am Fellhorn Teil des Gesamtprojekts. Über diesen Punkt hat das Gericht bislang noch nicht entschieden.

Der LBV kann gegen die Entscheidung noch Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Der Betreiber der Fellhornbahn GmbH hält hingegen an dem Projekt fest und verweist auf die erteilten Genehmigungen durch das Landratsamt Oberallgäu.

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Geschrieben von: Leon Dauter

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