Bei einer Ausreisekontrolle am Flughafen Memmingen nach Kutaisi (Georgien) haben Beamte der Grenzpolizeiinspektion mehrere gravierende Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. Eine 58-jährige Georgierin überschritt ihre zulässige Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum um 384 Tage. Sie war nach Ablauf ihrer 90-tägigen Aufenthaltserlaubnis weiterhin illegal im Schengen-Raum geblieben. Aufgrund der massiven Überschreitung wurde gegen sie ein schengenweites Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt.
Foto: Symbolbild Kontrolle
Auch eine 32-jährige Georgierin hatte 231 Tage lang unerlaubt in Deutschland gearbeitet, ohne über die erforderliche Arbeitserlaubnis zu verfügen. Auch gegen sie wurde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt. Zusätzlich musste die Frau eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich zahlen, um die Strafe für ihre unerlaubte Tätigkeit zu begleichen.
Besonders besorgniserregend war der Fall eines elfjährigen georgischen Kindes, das sich 178 Tage lang illegal in Deutschland aufhielt. Gegen die mitreisenden Erziehungsberechtigten wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Einleitung der Strafverfahren traten alle Betroffenen ihren geplanten Abflug in ihr Heimatland an.
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