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Aktuelles

Bad Wurzach / Wangen: Prozess wegen Kinderpornografie

today18. März 2025 30

Hintergrund
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Ein Mann aus Bad Wurzach musste sich vor dem Wangener Amtsgericht verantworten, nachdem er im Besitz von kinder- und jugendpornografischem Material gewesen war. Der Fall nahm seinen Ursprung in einem Chat-Verlauf aus dem Jahr 2021, bei dem es um mögliche sexuelle Handlungen an der damals minderjährigen Tochter des Angeklagten ging. Auch wenn diese Handlungen in der Realität nicht stattfanden, waren die Ermittler aufgrund des Chats aufmerksam geworden.

Gericht – Symbolbild/ Foto: pixabay

Ausgangspunkt der Ermittlungen

Die Polizei war durch den Chat-Verlauf auf den Mann aufmerksam geworden, in dem er mit einem Chatpartner über sexuelle Handlungen an seiner Tochter sprach. Der Angeklagte konnte jedoch nachweisen, dass sich seine Tochter zum Zeitpunkt des Chats nicht in seiner Wohnung aufhielt und die beschriebenen Taten nicht stattgefunden hatten. Dennoch war der Mann offenbar von seinem Chatpartner zu expliziten sexuellen Handlungen aufgefordert worden.

Die Polizei beschloss daraufhin, die Wohnung des Angeklagten zu durchsuchen. Bei der Durchsuchung fanden die Ermittler mehrere Tausend Dateien auf seinem Computer, die sie auf kinder- und jugendpornografisches Material überprüften. Es wurden 15 Dateien mit strafbarem Inhalt sichergestellt. Der Angeklagte konnte nicht mehr genau erklären, wie er an diese Dateien kam, gab jedoch an, dass sie nicht aus dem Darknet stammten.

Reue und Geständnis

Vor Gericht zeigte der Angeklagte Reue und gestand sein Fehlverhalten ein. Er erklärte, dass es sich um ein rein „kopfsache“-Problem gehandelt habe, das er niemals in die Realität umgesetzt hätte. Der Angeklagte versicherte, dass er seiner Ehefrau versprochen habe, so etwas nie wieder zu tun. Er habe bereits psychologische Hilfe in Anspruch genommen und plane, eine Therapie zu beginnen, sobald das Verfahren abgeschlossen ist.

Urteil

Das Gericht zeigte Verständnis für die Reue des Angeklagten und seine Bereitschaft, eine Therapie zu beginnen. Der Staatsanwalt forderte eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten, eine Geldauflage von 3000 Euro und die Verpflichtung zur Therapie. Dem Urteil folgte das Schöffengericht vollumfänglich und setzte die Bewährungsfrist auf drei Jahre fest. Zudem wurde dem Mann ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

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Geschrieben von: Bernd Krause

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