Führerscheinumtausch: Jahrgänge 1953 bis 1958 sind dran!
Nach und nach müssen ältere Führerscheine durch einen EU-weit einheitlichen und fälschungssicheren Kartenführerschein ersetzt werden. Die Umstellung ist in der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt und erfolgt in verschiedenen Staffelungen bis ins Jahr 2033. Zwingend umtauschen müssen ihren Führerschein nun bis zum 19. Januar 2022 alle Fahrerlaubnisinhaber, die […]