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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat bayernweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Geflügelpest veranlasst. Die Risikobewertung erfolgt zentral über das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erlassen daraufhin eine entsprechende Allgemeinverfügung. Aufgrund der gestiegenen Anzahl an nachgewiesenen Fällen gelten damit bayernweit neue Regelungen.
Im Landkreis Lindau (Bodensee) ist bisher noch kein Fall der Geflügelpest aufgetreten. Weder bei Totfunden, die ins Labor zur Untersuchung gesendet werden, noch bei dem durchgeführten Wildvogelmonitoring konnte das Virus bisher nachgewiesen werden.
Folgende Schutzmaßnahmen gelten ab 24.11.2022 im Landkreis Lindau (Bodensee) zusätzlich zu den geltenden gesetzlichen Anforderungen:
Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen (wie z. B. Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, Tragen geeigneter Schutzkleidung, strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen, Verwendung von geeigneten Desinfektionsmatten und -bädern zur Stiefelbehandlung vor dem Stallzugang, Durchführung einer hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren) auch in Kleinbetrieben soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes – soweit möglich – überspannt werden.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Trotzdem sollten tote oder kranke Tiere nicht berührt und eingesammelt werden. Hunde sind vom Kadaver fernzuhalten.
Geflügelhaltungen im Landkreis Lindau (Bodensee) müssen dem Veterinäramt (Tel. 08382-270 502) unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere sowie Haltung in Freiland- oder Stallhaltung angezeigt werden. Außerdem sollten auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln (keine Singvögel) dem Veterinäramt zur Untersuchung gemeldet werden.
Auch die Stadt Memmingen hat bereits eine neue Verordnung erlassen, Alle privaten sowie gewerblichen Tierhalter mit bis zu einschließlich 1000 Tieren haben sicherzustellen, dass die Stallungen gegen unbefugtes Betreten gesichert sind sowie die Stallungen und Gerätschaften genauestens gereinigt und desinfiziert werden. Die Anordnung ist der Lindaus sehr ähnlich.
Geschrieben von: Redaktion