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Gute Nachrichten für „Last-Minute“-Blumenkäufer: Alle können am Muttertag, am Sonntag, den 8. Mai, noch Blumen besorgen. Eine Ausnahmebewilligung des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales macht dies möglich.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat eine Ausnahme von den Ladenschlusszeiten für den Muttertag beschlossen. Demnach dürfen in Bayern Floristen und Verkaufsstellen, in denen in erheblichen Umfang Blumen verkauft werden, ihre Geschäfte am Sonntag, den 8. Mai, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr öffnen, erklärt Rechtsexpertin Eva Schönmetzler von der IHK Schwaben. Die Ausnahmebewilligung gilt nur für Verkaufsstellen, deren Kerngeschäft die Abgabe von Blumen ist.
Geschrieben von: Redaktion