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Aktuelles

Kinderbetreuung im Oberallgäu könnte teurer werden

today22. Oktober 2026

Hintergrund
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Die Kinderbetreuung im Oberallgäu könnte für viele Familien teurer werden. Hintergrund ist die geplante Förderreform des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG), die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 28 Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis wollen deshalb die Gebühren für Kindertageseinrichtungen überprüfen und neu kalkulieren.

Symbolbild Pixabay

Im Mittelpunkt der Reform steht unter anderem die Neuordnung des bisherigen Elternbeitragszuschusses von 100 Euro. Die zusätzlichen Mittel sollen nach Einschätzung der Oberallgäuer Kommunen jedoch nicht ausreichen, um die hohen Kosten der Kinderbetreuung auszugleichen. „Die Fördermittel sind natürlich willkommen, decken aber lediglich einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme des Kreisverbandes Oberallgäu im Bayerischen Gemeindetag. Vor allem steigende Personalkosten sowie höhere Ausgaben für Gebäudeunterhalt, Energie und Sachkosten würden die kommunalen Haushalte seit Jahren zunehmend belasten.

Die Bürgermeister erkennen an, dass die bislang an die Eltern ausgezahlten Fördermittel künftig zumindest weitgehend in den kommunalen Haushalten verbleiben sollen. Dass die Kommunen 2027 dennoch Mindereinnahmen erwarten, führen sie auf die Umstellung des Fördersystems und die bereits 2026 erfolgten Auszahlungen zurück.

Die Reform war in den vergangenen Monaten mehrfach Thema im Kreisverband. Neben der regulären Kreisverbandsversammlung gab es eine Sondersitzung, bei der die Auswirkungen auf Kommunen und Familien beraten wurden. Zudem holten die Bürgermeister Rückmeldungen aus den Gemeinden ein, führten Online-Gespräche mit Oberallgäuer Landtagsabgeordneten und nahmen an Informationsveranstaltungen auf Landesebene teil. Kritik übten sie vor allem an der zunächst lückenhaften Informationspolitik. Viele offene Fragen seien erst nach wiederholten Nachfragen und Gesprächen geklärt worden. Bei einem Thema, das sowohl Familien als auch kommunale Haushalte betreffe, hätten sich die Städte und Gemeinden frühzeitigere und umfassendere Informationen gewünscht.

Als Konsequenz wollen die Kommunen die Reform zum Anlass nehmen, ihre Gebührenkalkulationen für die Kinderbetreuung umfassend zu überprüfen. Ein einheitlicher Elternbeitrag für den gesamten Landkreis ist nach Einschätzung der Bürgermeister wegen der unterschiedlichen Strukturen und Rahmenbedingungen nicht umsetzbar. Stattdessen sollen die jeweiligen Gemeinde- und Stadträte vor Ort über mögliche Anpassungen entscheiden. Nach Einschätzung der Kommunen ist davon auszugehen, dass die Elternbeiträge in vielen Gemeinden steigen könnten.

Dabei betonen die Bürgermeister, dass Familien nicht unnötig zusätzlich belastet werden sollen. Gleichzeitig müsse angesichts der angespannten Haushaltslage offen über die tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung gesprochen werden. Die Erwartung einer dauerhaft günstigen oder gar kostenfreien Betreuung lasse sich unter den aktuellen finanziellen Bedingungen vielerorts nur schwer aufrechterhalten.

In den kommenden Wochen sollen sich die kommunalen Gremien intensiver mit den Folgen der Förderreform beschäftigen. Spätestens im November oder Dezember 2026 wollen die Gemeinde- und Stadträte über das weitere Vorgehen und die künftigen Gebührenstrukturen beraten und entsprechende Entscheidungen treffen.

Die Bürgermeister appellieren zugleich an den Freistaat Bayern, die finanziellen Herausforderungen der Kommunen weiterhin im Blick zu behalten. Frühkindliche Bildung und Betreuung seien eine zentrale Zukunftsaufgabe. Um dauerhaft eine hohe Qualität sicherzustellen, brauche es aus ihrer Sicht eine verlässliche und nachhaltige Finanzierung. Welche Auswirkungen die Reform konkret auf die Elternbeiträge hat, wird sich damit in den kommenden Monaten in den einzelnen Städten und Gemeinden des Oberallgäus entscheiden.

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Geschrieben von: Leon Dauter

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