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Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Kinder unter zehn Jahren in Bayern künftig auch ohne Aufsicht in Parks, Grünanlagen und auf Spielplätzen spielen dürfen. Damit wurde eine entsprechende Satzung der Stadt Kempten für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht sieht darin eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit und betont die Bedeutung des freien Spiels für die Entwicklung von Kindern. Kommunale Aufsichtspflichten sind damit in dieser Form nicht zulässig.

Kinder unter zehn Jahren dürfen in Bayern künftig auch ohne Aufsichtsperson in öffentlichen Grünanlagen, Parks sowie auf Spiel- und Bolzplätzen spielen. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München entschieden und damit eine entsprechende Grünanlagensatzung der Stadt Kempten für verfassungswidrig erklärt.
In der Kemptener Satzung war bislang festgelegt worden, dass Kinder unter zehn Jahren städtische Grünflächen nur in Begleitung betreten dürfen. Nach Auffassung des Gerichts verstößt diese Regelung gegen die allgemeine Handlungsfreiheit sowie das Recht auf freie Bewegung. Das freie Spielen im öffentlichen Raum sei ein zentraler Bestandteil der kindlichen Entwicklung und dürfe nicht pauschal untersagt werden.
Die Richter stellten zudem klar, dass es grundsätzlich Aufgabe der Eltern sei, die Reife und Selbstständigkeit ihrer Kinder einzuschätzen – nicht Aufgabe der Kommunen.
Hintergrund der Regelung in Kempten waren nach Angaben der Stadt vor allem Sicherheitsaspekte, etwa die Vermeidung von Unfällen, sowie haftungsrechtliche Fragen. Auch in anderen Kommunen Bayerns könnten ähnliche Satzungen durch das Urteil nun auf den Prüfstand kommen.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu bayern Kempten Spielplatz