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Die Stadt Kempten weist darauf hin, dass Feuerwerkskörper der Kategorie II in diesem Jahr von Montag, 29. Dezember, bis Mittwoch 31. Dezember 2025 verkauft und an Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben werden dürfen.

Das Abbrennen dieser pyrotechnischen Gegenstände ist erlaubnisfrei ausschließlich am Mittwoch, 31. Dezember 2025, und am Donnerstag, 1. Januar 2026, gestattet. Dabei ist zu beachten, dass das Abbrennen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten ist.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie II weder kaufen, noch aufbewahren oder abbrennen.
Besucherinnen und Besucher des Mariabergs werden dringend gebeten, ihre Fahrzeuge so zu parken, dass Feuerwehrzufahrten und Rettungswege vollständig freigehalten werden.
Ladenöffnungszeiten an Heiligabend: Am Mittwoch, 24. Dezember 2025 (Heiligabend), müssen gemäß den Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes alle Verkaufsstellen ab 14 Uhr geschlossen sein.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu Feuerwerk Kempten Silvester