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Mit dem neuen digitalen Verfahren KEA können Unternehmen Anträge auf Kurzarbeitergeld und Abrechnungslisten direkt aus ihrem Entgeltabrechnungsprogramm an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln. Das spart Zeit, reduziert Papieraufwand und erhöht die Transparenz. Voraussetzung ist ein zertifiziertes Abrechnungsprogramm. KEA ist ein weiterer Schritt zur digitalen Arbeitsverwaltung.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) setzt mit dem Verfahren KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung. Unternehmen können damit Anträge auf Kurzarbeitergeld sowie die dazugehörigen Abrechnungslisten direkt aus einem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm digital an die BA übermitteln.
Voraussetzung für die Nutzung von KEA ist ein entsprechendes Lohnabrechnungsprogramm. Betriebe und beauftragte Dienstleister können über KEA Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen digital beantragen und abrechnen.
Das Verfahren bietet mehrere Vorteile:
Schnelligkeit durch den Wegfall des Postversands
Transparenz dank direkter Statusabfrage im BA-eService
Datensicherheit durch verschlüsselte Übermittlung
Vollständigkeit aller erforderlichen Angaben, wodurch Rückfragen minimiert werden
BA-Vorständin Vanessa Ahuja betont: „KEA beschleunigt Prozesse, entlastet Betriebe von Papierkram und ist ein weiterer Baustein für eine moderne, digitale Arbeitsverwaltung.“
Weitere Informationen unter: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
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