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Am Dienstag hat die Bundespolizei eine georgische Migrantin auf dem Luftweg in ihr Heimatland zurückgewiesen. Die Frau, gegen die eine Wiedereinreisesperre vorlag, war von den Beamten am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) in einem Fernbus aufgegriffen worden. Wie sich herausstellte, hatte die Frau über Jahre hinweg vorgegeben, Italienerin zu sein und unangemeldet in Hessen gearbeitet. Außerdem ertappten die Beamten zwei Ägypter bei der unerlaubten Einreise. Eine vermeintliche Arbeitsfahrt entpuppte sich als mutmaßliche Schleusung. Die Beamten verweigerten einem Mann die Einreise nach Deutschland, der andere musste die Zurückweisungshaft antreten.
Foto: Bundespolizei
Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am Morgen eine georgische Passagierin eines Fernreisebusses mit dem Routing Rom-Frankfurt am Main. Die 44-Jährige legte den Beamten ihren gültigen Reisepass und einen bereits im Oktober 2023 abgelaufenen italienischen Aufenthaltstitel vor. Die Polizisten fanden heraus, dass gegen die ausreisepflichtige Georgierin ein bis Januar 2027 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik sowie eine Fahndungsausschreibung zur Aufenthaltsermittlung seitens der für sie zuständigen hessischen Ausländerbehörde bestand. Die Bundespolizisten ermittelten außerdem, dass die Frau erstmals im Herbst 2022 bei den deutschen Behörden registriert wurde. Vermutlich war die 44-Jährige bereits 2020 erstmals eingereist und hatte mittels ihres italienischen Ausweises als Italienerin einen Wohnsitz im Landkreis Groß-Gerau angemeldet und später sogar ein Auto zugelassen. Bei einer Grenzkontrolle im Herbst 2024 flog die vermeintliche Italienerin auf, sodass sich dann auch der Zoll mit der Frau befasste. Die Georgierin war vermutlich über Jahre hinweg einer unangemeldeten Tätigkeit als Reinigungskraft in Teil- und Vollzeitbeschäftigung nachgegangen. Anfang Januar war sie eigenen Angaben zufolge nach Italien ausgereist und hatte dort gearbeitet. Die Bundespolizisten zeigten die Migrantin wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Da die Georgierin auch in Italien kein Aufenthaltsrecht mehr hat, wurde sie noch am späten Abend per Flugzeug von München nach Tiflis zurückgewiesen.
Außerdem brachte die Bundespolizei einen Ägypter in Abschiebehafteinrichtung. In der Nacht auf Dienstag stoppte eine Streife der Lindauer Bundespolizei ein Auto mit italienischer Zulassung, welches mit zwei ägyptischen Männern besetzt war. Der 35-jährige Fahrer führte seinen Reisepass und italienischen Aufenthaltstitel mit. Der 23-jährige Beifahrer, der angebliche Neffe, war hingegen lediglich im Besitz seines Passes, der für die Einreise nach Deutschland jedoch nicht ausreichte. Die beiden Männer behaupteten, als Freiberufler zum Arbeiten nach München zu fahren. Arbeitsverträge, -aufträge oder sonstige Nachweise konnten sie jedoch nicht beibringen. Der polizeibekannte Beifahrer gab später an, dass ihn sein Onkel bereits mehrmals nach Deutschland zum Arbeiten mitgenommen und entsprechend entlohnt habe. Die Bundespolizisten ermittelten, dass der 23-Jährige, nachdem sein italienischer Aufenthaltstitel vergangenen August abgelaufen war, auch in Italien keinen legalen Aufenthaltsstatus mehr besitzt. Aber auch ein Asylbegehren konnte der Migrant gegenüber den Bundespolizisten nicht geltend machen, da er zugab, sein Heimatland vor vier Jahren aus rein wirtschaftlichen Gründen verlassen zu haben. Die Bundespolizisten zeigten den 35-jährigen Fahrzeuglenker wegen versuchten Einschleusens von Ausländern an. Da der Migrant sein Reiserecht mit der Begehung von Straftaten verwirkt hatte, erhielt er eine weitere Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise und wurde schließlich nach Österreich zurückgewiesen. Die Beamten führten den 23-jährigen mutmaßlich Geschleusten am Nachmittag beim Amtsgericht Lindau vor und lieferten ihn im Anschluss zwecks der Zurückweisung ins Heimatland in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein.