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Von illegalem Aufenthalt bis Rauschgift – mehrere Treffer an Bahnhof und Flughafen in Memmingen – AllgäuHIT
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Von illegalem Aufenthalt bis Rauschgift – mehrere Treffer an Bahnhof und Flughafen in Memmingen

today9. April 2025

Hintergrund
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Gleich mehrere Delikte stellte die Grenzpolizei Memmingen-Flughafen gestern fest. 

 

Reisepass/ Foto: Pixabay

Bei Ausreisekontrollen nach Tirana (Albanien) und Pristina (Kosovo) konnten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen mehrere illegale Aufenthalte im Schengengebiet, sowie in Deutschland feststellen und zur Anzeige bringen. Eine männliche Person aus Albanien hielt sich trotz Ablauf seines Visums weiterhin unerlaubt im Schengenraum auf, eine weitere weibliche Person, ebenfalls aus Albanien, hielt sich zwei Tage länger als ihre zulässige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengenraum auf. Eine Mutter aus dem Kosovo, hielt sich mit ihrem Kind jeweils 22 Tage unerlaubt auf. Gegen die Betroffenen leiteten die Beamten entsprechende Strafverfahren der tangierten Verstöße nach dem Aufenthaltsgesetz ein. Bei einem Kosovaren stellten die Beamten einen aktuellen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft fest. Der Betroffene konnte seine Haftstrafe durch Zahlung der Geldstrafe von mehreren hundert Euro abwenden.

Außerdem kontrollierten die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Memmingen am vergangenen Dienstag eine 45-jährige männliche Person am Bahnhof Memmingen. Bei der Durchsuchung fanden sie einen gefälschten kosovarischen Führerschein auf. Das Dokument beschlagnahmten die Beamten und leiteten ein Strafverfahren ein. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft musste der Mann eine Sicherheitsleistung von mehreren hundert Euro für seine Straftat hinterlegen.

Des Weiteren fanden die Beamten bei der Durchsuchung eines 22-Jährigen am Bahnhof 30 Gramm Haschisch auf. Das Rauschgift beschlagnahmten sie und leiteten ein Strafverfahren ein.

Bei der Kontrolle eines 25-jährigen polnischen Autofahrers auf seinem Weg zum Flughafen Memmingen konnten die Beamten feststellen, dass gegen ihn ein aktuelles Fahrverbot besteht, wogegen er nun verstoßen hat. Gegen ihn leiten sie ein Strafverfahren ein und unterbanden die Weiterfahrt.

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Geschrieben von: Uschi Binkert

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