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Die Polizei hat bei Memmingen unerlaubte Einreisen und Aufenthaltsverstöße festgestellt. Insgesamt konnten drei Personen festgestellt werden, denen die Einreise nach Deutschland untersagt werden musste.
Die erste betroffene Person war ein indischer Staatsangehöriger, der mit einem Flug aus London einreiste. Er hatte geplant, sich im Schengenraum aufzuhalten, was den Zeitraum seines ausgestellten Visums deutlich überschritt. Bei einem weiteren Flug aus Pristina konnten die Beamten eine Serbin und einen Kosovaren anhalten. Bei einem der beiden war die Einreise aufgrund eines bestehenden Verbots untersagt, während der andere widersprüchliche Angaben zu seinem Aufenthaltszweck machte. Alle drei Personen wurden mit dem nächsten Flug in ihre Herkunftsländer zurückgewiesen.
Weiterhin stellten die Beamten am 21. September 2024 mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht fest. Während der Ausreisekontrollen nach Podgorica wurde ein 21-jähriger Montenegriner kontrolliert, der seine erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen im gesamten Schengenraum deutlich überschritten hatte. Ihm wurde ein illegaler Aufenthalt von acht Tagen nachgewiesen. Zur Sicherung des Strafverfahrens musste der Beschuldigte noch vor seiner Abreise eine Sicherheitsleistung in Höhe von 181 Euro bezahlen.
Im Rahmen von Fahndungskontrollen eines Fluges aus Italien wurde ein 29-jähriger Pakistaner angehalten. Die vorgelegten Dokumente genügten jedoch nicht für einen legalen Aufenthalt in Deutschland. Ihm wurde eine Strafanzeige wegen unerlaubter Einreise und illegalen Aufenthalts nach dem Aufenthaltsgesetz zugestellt, zudem erhielt er eine umgehende Ausreisepflicht zurück nach Italien.
Geschrieben von: Christoph Fiebig
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