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Im Rahmen von Ausreisekontrollen stellte die Grenzpolizeigruppe Memmingen am vergangenen Dienstag drei Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Betroffen waren zwei serbische Staatsangehörige im Alter von 26 und 27 Jahren sowie ein 29-jähriger albanischer Staatsbürger, die alle die erlaubte Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum überschritten hatten und sich somit illegal in Deutschland aufhielten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Hinterlegung von Sicherheitsleistungen konnten die Reisenden ihre Flüge fortsetzen.
Während weiterer Einreisekontrollen wurden zwei weitere serbische Staatsangehörige im Alter von 21 und 49 Jahren überprüft. Der 21-Jährige legte zwar die erforderlichen Genehmigungen für eine Beschäftigung in Deutschland vor, hatte jedoch die zulässige Aufenthaltsdauer zur Arbeitsaufnahme bereits um mehr als 70 Tage überschritten. Der 49-Jährige gab an, als Tourist nach Deutschland gekommen zu sein, konnte jedoch keine plausiblen Angaben zu seinem angeblichen Bekannten machen, den er besuchen wollte. Zudem fehlten ihm eine Krankenversicherung sowie ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt. Es bestand der Verdacht, dass er in Deutschland unerlaubt arbeiten wollte. Beide Personen wurden umgehend mit dem nächstmöglichen Flug in ihre Heimatländer zurückgeschickt.
Geschrieben von: Bernd Krause
Aufenthaltsgesetz Flughafen Memmingerberg Polizei Verstoss