AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Panorama

Bayern: Impfungen mit Novavax ab nächster Woche

today25. Februar 2022 18

Hintergrund
share close
AD

Wie der bayerische Gesundkeitsminister Klaus Holetschek in einer Pressemeldung mitteilt, sind Terminbuchungen für Novavax-Impfung für Beschäftigte im Gesundheitswesen ab sofort möglich. Der Impfstoff soll in den Impfzentren ab kommender Woche verfügbar sein.

Die bayerischen Impfzentren sind für den Start der COVID-19-Schutzimpfungen mit dem proteinbasierten Novavax-Impfstoff bereit. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betonte am Freitag: „Bisher ungeimpfte Beschäftigte von Einrichtungen im Gesundheitswesen können ab sofort mit ihrem lokalen Impfzentrum einen Impftermin vereinbaren.“ Der Minister fügte hinzu: „Mit dem Novavax-Impfstoff steht uns ein weiterer, klassischerer Impfstofftyp zur Verfügung. Ich hoffe sehr, dass wir mit diesem Proteinimpfstoff Menschen von einer Impfung zu überzeugen, die diese bisher abgelehnt haben.“

Der Impfstoff wird Mitte kommender Woche in den bayerischen Impfzentren eintreffen. Holetschek erläuterte: „Da die Liefermenge zunächst begrenzt ist, stellen wir ihn als erstes all denjenigen zur Verfügung, die sich beruflich um die besonders vulnerablen Gruppen kümmern.“

Zum Start können sich daher Beschäftigte impfen lassen, für die ab dem 15. März die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht gemäß § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gilt. Dazu zählen Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen, bei den Rettungsdiensten und in weiteren Einrichtungen, die von der Regelung erfasst sind.

Eine Terminvereinbarung für eine Impfung ist telefonisch unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 möglich. Zudem kann dafür auch das Buchungssystem des Bayerischen Impfportals genutzt werden: Online können dort speziell Termine für eine Novavax-Impfung gebucht werden, sobald sie durch das örtliche Impfzentrum freigeschaltet wurden.

In einem zweiten Schritt soll der Impfstoff dann allen Impfwilligen zur Verfügung gestellt werden. Bis dahin stehen allen Bürgerinnen und Bürgern selbstverständlich auch weiterhin die bewährten Impfstoffe zur Verfügung. Holetschek unterstrich: „Die Impfung bleibt unser schärfstes Schwert im Kampf gegen das Virus. Alle Menschen, die sich bislang noch nicht haben impfen oder boostern lassen, können und sollten dies nun tun. Ob in den Impfzentren, beim Hausarzt oder in der Apotheke: Überall gibt es niedrigschwellige Angebote. Die Impfung schützt vor schweren Erkrankungen. Nutzen Sie die Möglichkeit und schützen Sie sich und andere!“

Der Minister bekräftigte, dass für bestimmte Risikogruppen nun auch eine zweite Auffrischimpfung möglich ist: „Über-70-Jährigen, Betreuten in Einrichtungen der Pflege und Menschen mit Immundefizienz empfiehlt die Ständige Impfkommission aktuell eine zweite Auffrischimpfung frühestens drei Monate nach der Booster-Impfung. Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen können in der Regel sechs Monate nach der Auffrischimpfung erneut geimpft werden. Bayern hatte sich auf diese STIKO-Empfehlung vorbereitet und setzt diese bereits um.“

 

AD

Geschrieben von: Redaktion

Rate it
AD
AD
AD
AD
0%