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Politik

Ab heute: Neue Corona-Regeln bei Besuch von Kindertagesbetreuung

today10. Januar 2022 7

Hintergrund
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Ab Montag (10. Januar) gelten für Bayerns Kinder in der Tagesbetreuung (etwa Kita oder Kindertagespflege) neue Testverpflichtungen. Darauf haben Bayerns Gesundheitsministerium und Sozialministerium hingewiesen.

Um die Corona-Sicherheit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nochmals zu erhöhen, hat der Ministerrat beschlossen, ab dem 10. Januar 2022 eine Testnachweispflicht in der Kindertagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einzuführen. Die Sorgeberechtigten müssen dreimal pro Woche glaubhaft den Nachweis erbringen, dass sie ihr Kind mittels Selbsttest negativ auf das Coronavirus getestet haben. Dafür erhalten die Familien weiterhin Berechtigungsscheine zum kostenlosen Bezug von Selbsttests in den Apotheken.

Der erste Testnachweis wird am ersten Kita-Besuchstag nach den Ferien erbracht. Kinder, deren Eltern keinen Testnachweis vorlegen, dürfen an den Angeboten der Kindertagesbetreuung nicht teilnehmen. Der Testnachweis kann auch durch die Teilnahme an PCR-Pooltestungen erbracht werden, wenn dies in der Kinderbetreuung angeboten wird, oder durch PoC-Antigen-Schnelltests im Rahmen der Bürgertestung bzw. durch PCR-Tests.

Die Ministerien appellierten an die Eltern, Kinder und sich selbst am letzten Ferienwochenende zusätzlich selbst zu testen oder eines der vielen kostenlosen Bürgertestangebote in Anspruch zu nehmen. Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums betonte: „Um unbemerkte Infektionen nach Urlaub oder Familienbesuch aufzudecken und so Infektionsketten zu unterbrechen, bitten wir alle, zusätzlich am Wochenende selbst zu testen oder einen Test durch Fachpersonal durchführen zu lassen. Auch Geimpfte und Genesene sollten sich testen, um mit größtmöglicher Sicherheit aus dem Urlaub zurück in den Alltag zu kommen.“

Informationen zur Testnachweispflicht in Kitas können auf der Seite des StMAS nachgelesen werden. Was zu tun ist, wenn der Selbsttest positiv ausfällt, kann auf der Seite des StMGP nachgelesen werden.

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Geschrieben von: Redaktion

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