AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Panorama

Kaufbeuren unter Inzidenz 35: 3G-Regelung entfällt

today12. Oktober 2021

Hintergrund
share close
AD

Da die 7-Tage-Inzidenz in Kaufbeuren nun an drei Tagen hintereinander die 35 unterschritten hat, gelten ab dem 14. Oktober erleichterte Hygieneschutzregelungen in der kreisfreien Stadt: Die 3G-Regel findet ab dann keine Anwendung mehr, solange die Inzidenz dauerhaft unter 35 bleibt.

Aufgrund des an drei Tagen in Folge unterschrittenen Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 35 findet im Gebiet der Stadt Kaufbeuren ab 14. Oktober 2021 die 3-G-Regel keine Anwendung mehr. Dies teilt die Stadt Kaufbeuren heute mit.

Das heißt insbesondere: In geschlossenen Räumen ist der Zugang zu

  • öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis 1.000 Personen in nicht-privaten Räumlichkeiten, Sportstätten und praktischer Sportausbildung, Fitnessstudios, dem Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, der Gastronomie, dem Beherbergungswesen, den Hochschulen, Tagungen, Kongressen, Bibliotheken und Archiven, zu außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung, zoologischen und botanischen Gärten, außerdem zu Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr und infektiologisch vergleichbaren Bereichen
  • sowie zu Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind

kein Nachweis erforderlich, dass die Person genesen, geimpft oder getestet ist.

Diese Regelungen gelten solange fort, bis der 7-Tage-Inzidentwert von 35 im Gebiet der Stadt Kaufbeuren an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschritten wird.

AD

Geschrieben von: Redaktion

Rate it
AD
AD
AD
AD
0%