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Panorama

Schulen: Wie geht es nach den Pfingstferien weiter?

today4. Juni 2021

Hintergrund
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Nach den Pfingstferien beginnt am Montag auch im Allgäu wieder die Schule. Ob in Präsenz-, Wechsel- oder Fernunterricht hängt weiterhin von den aktuellen Inzidenzzahlen des jeweiligen Landkreises ab. 

Für alle Schulen gelten in Bayern nach den Pfingstferien, also ab Montag, 7. Juni 2021, folgende einheitliche Regeln: 

  • Inzidenz unter 50: voller Präsenzunterricht, also ohne Mindestabstand, für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten
  • von 50 bis 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten 
  • über 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für die Jahrgangsstufe 4 (soweit nach Lehrplan der Grundschulen unterrichtet wird) sowie für Abschlussklassen; für die übrigen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

Das bedeutet, sofern die Inzidenzzahlen stabil bleiben, für den Schulbetrieb ab dem 7. Juni:

  • Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen im Landkreis Ostallgäu, Landkreis Lindau und in der Stadt Kaufbeuren.
  • Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit einem Mindestabstand von 1,50 Metern im Landkreis Oberallgäu, Landkreis Unterallgäu sowie den Städten Kempten und Memmingen.

Wird der Schwellenwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, gilt ab dem übernächsten Tag die Regelung der jeweils höheren Inzidenzstufe. Liegt eine Region also beispielsweise unter dem Inzidenzwert 50 und überschreitet diesen am Sonntag, Montag und Dienstag, gehen die Schulen ab Donnerstag in Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand. 

Wird der Schwellenwert hingegen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, gilt ab dem übernächsten Tag die Regelung der niedrigeren Inzidenzstufe. Liegt eine Region also beispielsweise über dem Inzidenzwert von 50 und unterschreitet diesen von Mittwoch bis Sonntag, wechseln die Schulen ab Dienstag in den Präsenzunterricht.

Ab dem 7. Juni ist für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) auf dem gesamten Schulgelände einschließlich des Unterrichtsraumes verpflichtend. Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung, sogenannte Community-Maske, ist nicht mehr ausreichend. 

Weiterhin gilt, dass auch nach den Pfingstferien nur am Präsenzunterricht teilnehmen darf, wer ein aktuelles negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen kann. Die Testungen sind wie vor den Ferien auch per Selbsttest in der Schule möglich.

Ebenso können Anträge auf Beurlaubung vom Präsenzunterricht weiterhin bei der Schulleitung gestellt werden. 

Die einzelnen Schulen informieren darüber, wie der Unterricht jeweils organisiert wird.

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Geschrieben von: Redaktion

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