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Im November 2021 wurde auf dem Gelände des Flughafen Memmingerberg die 16 Jahre alte Hannah getötet. Ab dem 29. August stehen nun die beiden Tatverdächtigen, eine 16-Jährige und ein 26-Jähriger, vor dem Memminger Landgericht. Den beiden wird gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen.
Am Montag, 29. August, um 9:00 Uhr, beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen vor der 5. Strafkammer als Jugendkammer als Schwurgericht ein umfangreiches Verfahren gegen zwei Angeklagte. Es handelt sich hierbei um den 26 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Denis G. und die 16 Jahre alte deutsche Staatsangehörige Angelina A.
Den beiden wird vorgeworfen am späten Nachmittag des 14.11.2021 aufgrund eines vorab gemeinsam gefassten Tatplans die 16 Jahre alte Hannah W. getötet zu haben. Hierzu sollen sie sich mit ihr im Bereich der Zufahrt zu Tor 3 verabredet haben. Die Angeklagte A. soll dem Opfer dann mit Betäubungsmitteln gefüllte Gelatinekapseln gegeben haben, die das Opfer einnahm, da ihr vorgespiegelt wurde, dass es sich um Vitaminpillen handle. Im Außenbereich eines nahegelegenen Schelters soll sodann die Angeklagte A. dem Opfer mit einer Wodka Glasflasche einmal auf den Kopf geschlagen haben. Nachdem das Opfer daraufhin zu Boden ging und auf dem Bauch zum Liegen kam, soll der Angeklagte ihr mehrfach mit einem mitgebrachten Messer in den Rücken und in den hinteren seitlichen Rumpf gestochen haben, was innerhalb weniger Minuten zum Tod von Hannah W. führte. Den in Untersuchungshaft befindenden Angeklagten, die Angaben zur Sache gemacht haben, wird deswegen gemeinschaftlicher Mord vorgeworfen.
Das Verfahren findet vor der Jugendkammer statt, die zuständig ist, da eine Angeklagte Jugendliche ist. Dies führt zu der Besonderheit, dass das Verfahren, aufgrund der Beteiligung eines Erwachsenen, grundsätzlich öffentlich ist. Allerdings kann das Gericht selbstverständlich in den Fällen, in denen das Gesetz dies vorsieht, die Öffentlichkeit von Teilen der Verhandlung ausschließen. Eine weitere
Besonderheit besteht darin, dass das Gesetz, für den Fall, dass eine Verurteilung wegen Mordes erfolgt, für den erwachsenen Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht, während für die Angeklagte aufgrund des anzuwendenden Jugendstrafrechts das Höchstmaß der Freiheitsstrafe 10 Jahre beträgt.
Für das Verfahren, zu dem 93 Zeugen und 8 Sachverständige geladen sind, sind im Moment bis zum 08.12.2022 31 Verhandlungstage vorgesehen.
Geschrieben von: Redaktion