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Das vom Bundestag und Bundesrat – u.a. gegen Bayern – verabschiedete Cannabisgesetz (CanG) tritt heute, am 1. April, in Kraft. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Der Bundesjustizminister beschönigt die Lage. Neben der Amnestieregelung, die unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte stark belastet, ist auch absehbar nicht zu erwarten, dass das Cannabisgesetz bei Staatsanwaltschaften und Gerichten zu Entlastungen führt."
Eisenreich weiter: "Die Neuregelungen sind äußerst kompliziert ausgestaltet. Dadurch ist eine Vielzahl neuer Rechtsfragen zu klären, was die Straf- und Bußgeldverfahren zusätzlich erschweren und verzögern wird. Die Neuregelung enthält z.B. 37 Bußgeldtatbestände im Vergleich zu den bisher 15 Bußgeldtatbeständen des Betäubungsmittelgesetzes."
Der Minister: "Wir gehen zudem davon aus, dass die Freigabe zu einer Steigerung des Konsums und der Nachfrage nach Cannabis führen wird. Die steigende Nachfrage wird durch den privaten Eigenanbau und die Anbauvereinigungen kaum gedeckt werden können. Im Ergebnis sind deswegen also mehr aufwändige Verfahren wegen des strafbaren Handeltreibens mit Cannabis wahrscheinlich. Ich erwarte auch eine Zunahme der Verfahren wegen Fahruntüchtigkeit im Verkehr wegen Cannabiskonsums. Demgegenüber fallen vor allem einfach gelagerte Verfahren wegen geringer Besitzmengen weg. Diese wurden jedoch bereits nach bisheriger Rechtslage ohne großen Zusatzaufwand erledigt. Die Ampelregierung hat ein Gesetz erlassen, ohne die praktische Umsetzbarkeit zu klären. Bayern lehnt das Cannabisgesetz weiterhin strikt ab."
Geschrieben von: Redaktion