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Aktuelles

Zoll überprüft Hotels und Gaststätten in Schwaben: Schwerpunktkontrollen gegen Schwarzarbeit

today23. September 2025

Hintergrund
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Die Zollfinanzkontrolle hat am 19. September in Schwaben und Oberbayern Hotels und Gaststätten auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung überprüft. 20 Betriebe wurden kontrolliert, 89 Personen befragt. Sechs Straf- und elf Bußgeldverfahren wurden eingeleitet; weitere Nachprüfungen sind möglich. Ziel der Kontrollen ist die Einhaltung des Mindestlohns und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften.

Foto: Hauptzollamt Augsburg – Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Am Freitag, den 19. September 2025, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweite Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Allein das Hauptzollamt Augsburg setzte 64 Einsatzkräfte ein, die in Schwaben und Teilen Oberbayerns 20 Betriebe besuchten und 89 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragten.

Die Kontrollen zielten auf die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Vorschriften und legale Beschäftigung ab. Bereits am Tag der Prüfungen wurden sechs Strafverfahren und elf Bußgeldverfahren eingeleitet – weitere Nachprüfungen könnten die Zahl noch erhöhen.

Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe gehört zu den größten Beschäftigungsbranchen in Deutschland und unterliegt seit Januar 2025 dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde. Die Zollkontrollen erfolgen regelmäßig, bundesweit sowie regional, um Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und ausbeuterische Arbeitsbedingungen frühzeitig zu erkennen.

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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