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Vergangene Woche führten 88 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg im Rahmen einer bundesweiten Aktion verdachtsunabhängige Prüfungen zur Einhaltung des Mindestlohns durch. Diese Aktion war Teil einer großangelegten, grenzüberschreitenden Initiative, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde und an der 21 EU-Mitgliedstaaten beteiligt waren.
Im Fokus der Kontrollen standen Gastronomiebetriebe, Friseure, Getränkeeinzelhändler und Spielhallen. In Augsburg und Umgebung wurden 134 Personen an 57 Orten befragt. Bisher wurden fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren und vier Strafverfahren eingeleitet, darunter zwei wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz. Zudem werden 20 Sachverhalte weiter untersucht.
Nach den vor Ort durchgeführten Kontrollen erfolgen umfassende Nachermittlungen, bei denen die erfassten Daten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden. Dabei arbeitet der Zoll eng mit anderen Behörden und der Rentenversicherung zusammen.
Seit 2015 gilt in Deutschland der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro brutto pro Stunde liegt. Im Jahr 2023 leitete das Hauptzollamt Augsburg 80 Verfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ein.
Diese regelmäßigen Schwerpunktprüfungen tragen zur Prävention illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit bei und senken die gesellschaftliche Akzeptanz solcher Vergehen.
Geschrieben von: Bernd Krause