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Aktuelles

Wolf im Oberallgäu: Neue Verfügung erleichtert Abschuss

today1. September 2026

Hintergrund
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Im Oberallgäu darf künftig vorbeugend ein Wolf geschossen werden. Dafür hat der Landkreis ein Gebiet mit rund 70 Jagdrevieren ausgewiesen, in dem bis Ende Oktober zunächst ein Wolf erlegt werden darf. Während die Älpler die Regelung begrüßen, kritisiert der Bund Naturschutz den präventiven Abschuss scharf und prüft eine Klage.

Symbolbild: Wolf/Foto: Pixabay

Im Oberallgäu kann künftig auch vorbeugend Jagd auf einen Wolf gemacht werden. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, hat der Landkreis dafür ein rund 70 Jagdreviere umfassendes Weidegebiet in den Allgäuer Bergen ausgewiesen. Dort darf bis Ende Oktober ein Wolf erlegt werden – auch wenn er zuvor keine Nutztiere gerissen hat.

Grundlage ist eine neue Regelung im Bundesjagdgesetz. Seit April ist der Wolf als jagdbare Art eingestuft. Die neue Regelung ermöglicht es Landkreisen unter bestimmten Voraussetzungen, Weidegebiete auszuweisen, in denen eine Wolfsbejagung auch vorbeugend zulässig ist.

Im Oberallgäu betrifft das große Teile der alpinen Weideflächen südlich von Immenstadt. Nach Einschätzung des Landratsamts und der Weideschutzkommission sind dort wolfsabweisende Zäune wegen des steilen und unübersichtlichen Geländes nicht möglich oder nicht zumutbar.

Zunächst darf nur ein Wolf geschossen werden

Eine generelle Abschussfreigabe gibt es allerdings nicht. Zunächst darf nur ein Wolf erlegt werden. Danach muss die Jagd im gesamten ausgewiesenen Gebiet sofort beendet werden. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. Oktober 2026. Künftig könnte sie laut Landratsamt jeweils zum Beginn der Almsaison erneut erlassen werden.

Landrat Christian Wilhelm bezeichnet die Regelung laut BR als Möglichkeit, „mit Maß und Ziel“ vorzugehen. Es gehe nicht um einen bestimmten Wolf, der aktuell Nutztiere reiße. Die Verfügung sei unabhängig vom letzten Nutztierriss im Oberallgäu im April erlassen worden und setze lediglich die neuen gesetzlichen Möglichkeiten um.

Älpler begrüßen die neue Regelung

Unterstützung kommt vom Alpwirtschaftlichen Verein Allgäu, der nach eigenen Angaben rund 700 Alpgebiete vertritt. Geschäftsführer Fabian Höß beschreibt die Situation unter den Älplern als angespannt. Im alpinen Gelände seien Zäune nur schwer umzusetzen. Die Hoffnung sei deshalb, bei einem möglichen Wolfsangriff künftig schneller und unbürokratischer reagieren zu können.

Deutlich kritischer sehen Naturschützer die Entscheidung. Der Bund Naturschutz hält vorbeugende Abschüsse ohne vorherigen Nutztierriss für nicht akzeptabel und prüft laut BR eine Klage. Der Verband warnt außerdem davor, dass der Alpenraum durch solche Regelungen langfristig großflächig für die Wolfsbejagung freigegeben werden könnte.

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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