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Aktuelles

Weniger Steuern, weniger Bürokratie: So könnten Allgäuer Vereine profitieren

today8. September 2026

Hintergrund
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Ob Sportverein, Musikkapelle, Feuerwehrverein oder Heimat- und Brauchtumsverein: Zahlreiche Vereine im Allgäu könnten von den Steuererleichterungen profitieren, die die Bayerische Staatsregierung nun auf Bundesebene durchsetzen will. Geplant sind unter anderem höhere Freibeträge, eine deutlich höhere Besteuerungsgrenze und weniger Aufwand bei der Steuererklärung. Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker kündigte nach einem Beschluss des Ministerrats eine entsprechende Bundesratsinitiative an. Ziel sei es, Vereine finanziell zu entlasten und gleichzeitig unnötige Bürokratie abzubauen.

Radio AllgäuHIT-Pokal 2026 – Finale im Illerstadion Kempten / Foto: Thomas Häuslinger

Mehr Spielraum bei Vereinsfesten und Jubiläen

Besonders interessant für viele Vereine im Allgäu dürfte die geplante Verdoppelung des Gewinnfreibetrags sein. Dieser liegt derzeit bei 5.000 Euro und soll nach den Vorstellungen Bayerns auf 10.000 Euro steigen.

Das könnte beispielsweise Vereinen zugutekommen, die mit einem Vereinsfest oder einer Jubiläumsveranstaltung Einnahmen erzielen. Nach Angaben des Finanzministeriums wurde der Freibetrag seit mehr als 15 Jahren nicht mehr angepasst. Angesichts gestiegener Preise hält die Staatsregierung eine Erhöhung für notwendig.

Auch die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine soll deutlich steigen. Bislang liegt sie bei Einnahmen von 50.000 Euro. Bayern fordert eine Anhebung auf 100.000 Euro.

Gerade für mittelgroße Vereine könnte das relevant sein, wenn sie etwa größere Veranstaltungen organisieren oder andere wirtschaftliche Aktivitäten betreiben. Das Geld könnte laut Füracker dann verstärkt innerhalb der Vereine bleiben und beispielsweise in Jugendarbeit, Ausstattung oder andere gemeinnützige Aufgaben fließen.

Sportvereine könnten ebenfalls profitieren

Auch für die zahlreichen Sportvereine im Allgäu sieht der bayerische Vorstoß Änderungen vor. Die Grenze für die Einordnung sportlicher Veranstaltungen als sogenannter Zweckbetrieb soll von derzeit 50.000 auf 100.000 Euro angehoben werden.

Ebenfalls auf 100.000 Euro steigen soll nach dem Willen Bayerns die Grenze für die Vereinfachungsregelung beim pauschalen Vorsteuerabzug.

Damit könnten insbesondere Vereine mit größeren Turnieren, Wettkämpfen oder anderen Veranstaltungen steuerlich und organisatorisch entlastet werden.

Einfachere Steuererklärung für kleine Vereine

Neben finanziellen Erleichterungen geht es der Staatsregierung vor allem um weniger Verwaltungsaufwand. Kleinere gemeinnützige Vereine sollen künftig eine sogenannte „Einfachsteuererklärung“ abgeben können.

Das könnte gerade für kleinere Allgäuer Vereine interessant sein, in denen Kassier, Vorstandschaft und weitere Verantwortliche ihre Aufgaben ehrenamtlich erledigen. Bislang müssen gemeinnützige Vereine trotz verschiedener Steuervergünstigungen umfangreiche Erklärungs- und Nachweispflichten erfüllen.

Auch bei Satzungsänderungen soll der Aufwand sinken. Werden Satzungen oder Änderungen bereits an das Vereinsregister gemeldet, sollen die entsprechenden Informationen nach den Vorstellungen Bayerns künftig automatisch an die Finanzbehörden weitergegeben werden. Eine zusätzliche Meldung durch den Verein würde damit entfallen.

Bayern will weitere Vorgaben abschaffen

Darüber hinaus fordert die Staatsregierung die vollständige Abschaffung der Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung. Damit soll den Vereinen mehr Flexibilität beim Umgang mit ihren finanziellen Mitteln eingeräumt werden.

„Der Grundsatz muss sein: Vereinsarbeit statt Bürokratie“, erklärte Füracker.

Nach Angaben der Staatsregierung engagieren sich in Bayern rund 40 Prozent der Menschen ab 14 Jahren ehrenamtlich. Das reicht von Sport und Kultur über soziale Einrichtungen und Kirchen bis zu Freiwilligen Feuerwehren und dem Technischen Hilfswerk.

Wichtig: Für die Vereine gelten die angekündigten Verbesserungen noch nicht. Bayern will die Änderungen über eine Bundesratsinitiative auf Bundesebene erreichen. Ob und in welcher Form die höheren Grenzen und Vereinfachungen tatsächlich umgesetzt werden, ist damit noch offen.

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Geschrieben von: Thomas Häuslinger

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