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Am 16. November 2024 hat die Grenzpolizei Memmingen bei verschiedenen Kontrollen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt und mehrere Strafverfahren eingeleitet.
Bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tirana (Albanien) fiel den Beamten ein 53-jähriger albanischer Staatsbürger auf, der seinen erlaubten Aufenthalt als Tourist in Deutschland um knapp zwei Wochen überschritten hatte. Zur Sicherung des Strafverfahrens musste der Mann eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren hundert Euro hinterlegen. Nach der Zahlung konnte er seinen geplanten Rückflug antreten.
Auch bei der Kontrolle eines Fluges nach Belgrad (Serbien) wurden zwei weitere Verstöße festgestellt: Eine 44-jährige Frau und ein 45-jähriger Mann, beide serbische Staatsangehörige, hatten ihre erlaubte Aufenthaltsdauer in Deutschland um einige Tage überschritten. Gegen beide Personen wurden ebenfalls Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz erstellt. Sie durften nach der Sachbearbeitung ebenfalls ihre Heimreise antreten.
Im Rahmen der Schleierfahndung kontrollierte die Grenzpolizei Memmingen zudem einen 27-jährigen Syrer im Flixbus auf der Strecke von München nach Freiburg. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann kürzlich ohne Pass und Visum nach Deutschland eingereist war, um hier Asyl zu beantragen. Nach der Erfassung des Sachverhalts wurde er an seine in Deutschland legal lebenden Familienangehörigen übergeben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde über den Vorfall informiert.
Die betroffenen Personen müssen nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Grenzpolizei Memmingen betont, dass Verstöße gegen die Aufenthaltsbestimmungen konsequent verfolgt werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu gewährleisten.
Geschrieben von: Bernd Krause
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