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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Am Montagmittag, gegen 13:00 Uhr, kam es auf der B 31 im Bereich Taubenberg in Fahrtrichtung Friedrichshafen zu einem Verkehrsunfall, ausgelöst durch ein verbotenes Wendemanöver. Eine 65-jährige Pkw-Fahrerin hatte nach dem Verfahren abrupt abgebremst, die Warnblinkanlage eingeschaltet und versucht, auf der Kraftfahrstraße zu wenden.
Zwei nachfolgende Autofahrer erkannten die gefährliche Situation und konnten rechtzeitig abbremsen. Eine weitere, 41-jährige Pkw-Fahrerin konnte jedoch nicht mehr rechtzeitig reagieren und fuhr auf ein vor ihr stehendes Fahrzeug auf. Ihr Wagen wurde dabei stark beschädigt und musste abgeschleppt werden. Die anderen drei beteiligten Fahrzeuge blieben fahrbereit. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.
Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 16.000 Euro geschätzt. Gegen die 65-jährige Unfallverursacherin wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Laut Polizei beträgt das Bußgeld in solchen Fällen 290 Euro, außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot.
Die Polizei weist eindringlich darauf hin, dass Wenden auf Kraftfahrstraßen verboten ist und erhebliche Gefahren für den nachfolgenden Verkehr mit sich bringt.
Geschrieben von: Bernd Krause
b31 Polizei Unfall Wendemanöver