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Am 3. November 2024 gelang der Bundespolizei eine Festnahme im Grenztunnel Füssen (BAB 7). Ein Iraker, der sich bislang einer drohenden Abschiebung entzogen hatte, wurde von den Beamten ergriffen und in Zurückweisungshaft genommen.
In der Nacht auf Sonntag stoppten Bundespolizisten einen Kleinwagen mit Münchener Kennzeichen kurz vor der Ausreise. Der Wagen war zuvor über den Grenztunnel eingereist und hatte den Tunnel wieder verlassen, um nach Österreich zurückzufahren. Der Fahrer, ein 29-jähriger Iraker, gab an, sich nach dem Tanken verfahren zu haben.
Bei der Kontrolle konnte sich der Fahrer mit einer deutschen Niederlassungserlaubnis ausweisen. Sein gleichaltriger Beifahrer, ebenfalls irakischer Staatsbürger, gab an, seine Reisedokumente zu Hause vergessen zu haben. Bei einer weiteren Befragung fand der Beifahrer jedoch keinerlei Ausweispapiere, obwohl er in seinem Gepäck nach ihnen suchte. Bei der Durchsuchung des Gepäcks entdeckten die Beamten über 800 Euro Bargeld, eine Kopie einer abgelaufenen Duldung sowie einen gültigen irakischen Reisepass. Ein Aufenthaltstitel fehlte jedoch.
Die Fahndungsüberprüfung ergab, dass gegen den 29-jährigen Iraker ein Haftbefehl wegen untergetauchter Aufenthaltsermittlung bestand. Der Mann war zuvor zweimal mit seinem Asylantrag gescheitert und hatte sich anschließend vor den deutschen Behörden versteckt. Die Abschiebung war aufgrund fehlender Reisedokumente gescheitert.
Die Bundespolizei zeigte den Migranten wegen versuchter unerlaubter Einreise an und führte ihn zum Amtsgericht Kempten. Anschließend wurde der Iraker in die Abschiebehafteinrichtung Hof überführt.
Geschrieben von: Bernd Krause
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