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Die Sicherheitsgesellschaft Memmingen, die die Personenkontrolle am Allgäu Airport durchführt, stellte am Dienstagmorgen einen Schlagring sowie ein Messer im Aufgabegepäck eines Paares fest.
Die 55-Jährige und der 42-Jährige wollten von Memmingen nach Sofia/Bulgarien fliegen. Da es sich bei einem Schlagring um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt, wurde ein Strafverfahren gegen den Besitzer eingeleitet und der Schlagring beschlagnahmt. Für das ebenso festgestellte Einhandmesser besteht gemäß dem Waffengesetz ein Führverbot. Das Mitführen des Messers im Aufgabegepäck ist jedoch nicht als Führen anzusehen, da der Besitzer keinen direkten Zugriff darauf hat. Das Messer wurde im Einverständnis des Besitzers gefahrenabwehrend sichergestellt. Im Anschluss an die Sachbearbeitung konnten die beiden Personen wie geplant ausreisen.
Geschrieben von: Redaktion